Vogelgrippe/ Geflügelpest
Lanze, den 20.11.2021
Die so genannte Vogelgrippe bzw. Geflügelpest hat Schleswig-Holstein erreicht.
Somit besteht ab dem 21.11.2021 eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen im Kreisgebiet.
Die geltende Allgemeinverfügung des Kreises und die Allgemeinverfügung des Landes S-H zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen können unter
www.kreis-rz.de und
http://www.Schleswig-holstein.de
eingesehen werden.
Alle Geflügelhalter im Amt Lütau werden aufgefordert, sich unbedingt an diese Regelungen zu halten.
Für den Fall, dass Bürger*innen im Amts- und Stadtbereich verendete Wildvögel auffinden, hat die Stadtverwaltung eine zentrale Meldenummer eingerichtet:
04153-5909-300
Verendete Wildvögel nicht berühren!