Vogelgrippe/ Geflügelpest
Die so genannte Vogelgrippe bzw. Geflügelpest mit den Erregern H5N5 und H5N8 hat Schleswig-Holstein erreicht.
Somit besteht seit dem 12.11.2020 eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen im Kreisgebiet.
Die geltende Allgemeinverfügung des Kreises vom 12.11.20 und die Allgemeinverfügung des Landes S-H zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen können unter
www.kreis-rz.de und
http://www.Schleswig-holstein.de
eingesehen werden.
Alle Geflügelhalter im Amt Lütau werden aufgefordert, sich unbedingt an diese Regelungen zu halten.
Für den Fall, dass Bürger*innen im Amts- und Stadtbereich verendete Wildvögel auffinden, hat die Stadtverwaltung eine zentrale Meldenummer eingerichtet:
04153-5909-300
Verendete Wildvögel nicht berühren!